Wir, das Volk der Vereinigten Staaten
Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, schaffen diese Verfassung, um Freiheit, Recht, Sicherheit und das Wohl aller Bürger zu gewährleisten. Die Staatsgewalt geht vom Volk aus und wird durch demokratisch gewählte Vertreter ausgeübt.
Artikel I
Die Vereinigten Staaten bestehen aus dem Bund, den Einzelstaaten und den lokalen Gemeinden. Die Einheit des Bundes ist unteilbar. Zuständigkeiten werden zwischen Bund und Staaten nach dieser Verfassung verteilt.
Artikel II
Bundesrecht hat Vorrang vor dem Recht der Einzelstaaten. Die Staaten regeln ihre inneren Angelegenheiten eigenständig, soweit diese Verfassung nichts anderes bestimmt.
Artikel III
Jeder Staat besitzt eine eigene Regierung sowie unabhängige Gerichte. Sie sorgen für die Durchsetzung von Recht und Ordnung innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches.
Artikel IV
Städte und Gemeinden verwalten ihre öffentlichen Angelegenheiten selbst im Rahmen der geltenden Gesetze. Lokale Behörden dienen dem Schutz und Wohl der Bevölkerung.
Artikel V
Der Bund handelt in Angelegenheiten von nationaler Bedeutung, insbesondere zur Wahrung der Verfassung, der Sicherheit und der Durchsetzung des Bundesrechts.
Artikel VI
Jeder Bürger besitzt das Recht auf Freiheit, Sicherheit, Eigentum und ein gerechtes Verfahren vor Gericht. Das Recht der Bürger, Waffen im Rahmen der Gesetze zu besitzen und zu tragen, darf nicht unangemessen eingeschränkt werden. Die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger sind zu schützen.
Artikel VII
Alle staatlichen Ebenen handeln im Geist von Rechtmäßigkeit, Verantwortung und gegenseitigem Respekt zum Wohle der Gemeinschaft.